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BFH, 18.12.1987 - X R 42/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an zulassungsfreie Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung - …
Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
Zwar ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO u.a. dann anzunehmen, wenn das FG irrtümlich einen - wirksamen - Verzicht auf mündliche Verhandlung angenommen und somit unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO durch Urteil entschieden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46; Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679). - BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
Indes ist ein Verfahrensmangel, der eine zulassungsfreie Revision eröffnet (§ 116 Abs. 1 FGO), nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zu seiner Begründung angeführten Tatsachen schlüssig vorgetragen sind (BFH-Bechluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568). - BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
Zwar ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO u.a. dann anzunehmen, wenn das FG irrtümlich einen - wirksamen - Verzicht auf mündliche Verhandlung angenommen und somit unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO durch Urteil entschieden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46; Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679). - BFH, 15.01.1985 - IX R 122/84
Verletzung von Rechten des Klägers durch Erlass eines Urteils ohne Durchführung …
Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
Wenn "aus dem Antrag vom 23. Januar 1987" ein Verzicht auf mündliche Verhandlung und damit auf rechtliches Gehör gefolgert würde, stünde dies im Widerspruch zur "BFH-Entscheidung des 9. Senats (IX R 122/84)".
- BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
Herbsetzung von Umsatzsteuer
Ein Fall, in dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung zugleich dazu führt, daß der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten ist (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO), z. B. bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679; vom 18. Dezember 1987 X R 42/87, BFH /NV 1988, 452), liegt nicht vor.