Rechtsprechung
   BFH, 18.12.1987 - X R 42/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14621
BFH, 18.12.1987 - X R 42/87 (https://dejure.org/1987,14621)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1987 - X R 42/87 (https://dejure.org/1987,14621)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - X R 42/87 (https://dejure.org/1987,14621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,14621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
    Zwar ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO u.a. dann anzunehmen, wenn das FG irrtümlich einen - wirksamen - Verzicht auf mündliche Verhandlung angenommen und somit unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO durch Urteil entschieden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46; Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
    Indes ist ein Verfahrensmangel, der eine zulassungsfreie Revision eröffnet (§ 116 Abs. 1 FGO), nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zu seiner Begründung angeführten Tatsachen schlüssig vorgetragen sind (BFH-Bechluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 25.08.1982 - I R 120/82

    Mündliche Verhandlung - Beteiligte

    Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
    Zwar ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO u.a. dann anzunehmen, wenn das FG irrtümlich einen - wirksamen - Verzicht auf mündliche Verhandlung angenommen und somit unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO durch Urteil entschieden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46; Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 122/84

    Verletzung von Rechten des Klägers durch Erlass eines Urteils ohne Durchführung

    Auszug aus BFH, 18.12.1987 - X R 42/87
    Wenn "aus dem Antrag vom 23. Januar 1987" ein Verzicht auf mündliche Verhandlung und damit auf rechtliches Gehör gefolgert würde, stünde dies im Widerspruch zur "BFH-Entscheidung des 9. Senats (IX R 122/84)".
  • BFH, 26.06.1989 - V R 51/89

    Herbsetzung von Umsatzsteuer

    Ein Fall, in dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung zugleich dazu führt, daß der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten ist (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO), z. B. bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679; vom 18. Dezember 1987 X R 42/87, BFH /NV 1988, 452), liegt nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht